Gut zu wissen!
Allgemeine Regelungen und Termine
1. Der Unterricht beginnt um 7.30 Uhr. Im Rahmen des ,,offenen Anfangs” können die Kinder ab 7.15 Uhr zur Schule kommen. Für die 1. und 2. Klassen endet die Unterrichtszeit in der Regel um 11.30 Uhr. Freitags endet der Unterricht für die 2. Klassen um 12.30 Uhr. Die 3. und 4. Klassen werden um 12.30 Uhr entlassen. Der Unterricht in der Ganztagsschule endet um 15.30 Uhr.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht und die sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen zu besuchen.
In besonderen Ausnahmefällen, z.B. wenn mehrere Lehrkräfte erkrankt sind, kann der Unterricht ganztägig ausfallen. Hierüber erfolgt vorher eine Mitteilung, so dass die häusliche Betreuung geregelt werden kann. Eine Betreuung in der Schule, bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit, ist bei kurzfristigem Unterrichtsausfall immer möglich.
2. Das Sekretariat ist montags, mittwochs und donnerstags durch unsere Sekretärin, Frau Christiane Prechtl, besetzt. Unser Sekretariat ist unter der Rufnummer 06561.3955 erreichbar.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, reicht eine Nachricht über SchoolFox. Sie sind nach dem Schulgesetz verpflichtet Ihr Kind vor dem Unterricht abzumelden!
3. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie eine schriftliche Entschuldigung an die Klassenleitung mit, aus der die Dauer und der Grund der Erkrankung hervorgehen. Denken Sie daran, bei ansteckenden Krankheiten Ihr Kind zu Hause zu behalten, aber die Schule auch sofort über die Ansteckung (bei Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Keuchhusten, Scharlach, Windpocken, Covid) zu informieren. Bitte fragen Sie den behandelnden Arzt, ob die diagnostizierte Erkrankung meldepflichtig ist. Nach Genesung benötigen wir eine ärztliche Bestätigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Kind wieder die Schule besuchen darf.
Bei Kopflausbefall muss Ihr Kind mit einem zugelassenen Mittel behandelt werden.
Den Packungen der zugelassenen Mittel (zu beziehen über Drogeriemärkte oder Apotheken) liegen Zettel bei, mit denen Sie die korrekte Behandlung gegenüber der Schule nachweisen können. Ohne Nachweis darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen!
4. In den Klassen werden zu Beginn des Schuljahres die Hausordnung, die Spielplatzordnung und das Verhalten bei Bränden besprochen. Wir bitten Sie, uns bei der Einhaltung dieser Regeln zu unterstützen. Weiterhin erinnern wir an das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Eltern, die ihre Kinder morgens zur Schule bringen bzw. zur Mittagszeit abholen, bitten wir, sich außerhalb des Schulgebäudes zu verabschieden bzw. zu begrüßen. Dies ist Teil der Erziehung zur Selbständigkeit. Das Kollegium ist angehalten diese Regelung durchzusetzen.
5. Am 12.09.2023 findet der 1. Elternabend der 1. Klasse mit der Wahl der Klassenelternsprecher statt. Der Elternabend beginnt um 18:30 Uhr. Ort der Versammlung ist die jeweilige Klasse. Wir freuen uns, wenn Sie aktiv als Elternsprecher mitarbeiten. Die Arbeit des Fördervereins gilt es besonders hervorzuheben. Ohne die Unterstützung wären viele Projekte nicht realisierbar. Unterstützen Sie den Förderverein, indem Sie Mitglied werden oder auch aktiv mitwirken! Die Elternabende der übrigen Klassen werden Ihnen in den kommenden Tagen mitgeteilt.
6. Der Schulweg ist grundsätzlich durch die Unfallkasse versichert, gleich mit welchem Verkehrsmittel der Schüler zur Schule kommt. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nur für den direkten Weg zur Schule bzw. nach Hause. Melden Sie Unfälle im Rahmen des Schulbesuchs schnellstens der Schule!
Sollten Hilfsmittel, wie Brillen oder Hörgeräte, beim Spielen beschädigt werden, setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung.
Für die an den Fahrradständern abgestellten Räder oder Spielgeräte besteht kein Versicherungsschutz.
7. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, lassen Sie es an einer sicheren Stelle aussteigen. Beachten Sie bitte, dass die Parkplätze an der Turnhalle dem Lehrpersonal vorbehalten sind. Wir bitten Sie auch, nicht über den Buskreisel auf die Parkplätze einzufahren um Ihr Kind aus dem Auto aussteigen zu lassen. Besonders morgens besteht hier die Gefahr eines Unfalls.
Blockieren Sie bitte nicht den Buskreisel! Nutzen Sie die Parkplätze am Gemeindehaus.
8. Fundsachen: Am letzten Schultag vor den jeweiligen Ferien werden die Fundsachen caritativen Zwecken zugeführt. Hierauf wird nicht gesondert hingewiesen! Beschriften Sie alle Gegenstände und Kleidungsstücke Ihres Kindes mit seinem Namen. So findet sich am sichersten die Besitzerin oder der Besitzer.
9. Änderungen des Sorgerechts, geänderte Telefonnummern und Adressen müssen der Schule umgehend mitgeteilt werden. Sollten Sie vom Einzugsbereich der Schule wegziehen, muss Ihr Kind die Schule im entsprechenden Schulbezirk besuchen. Es kann ein Antrag auf Verbleib an der Grundschule Rittersdorf gestellt werden. Wenden Sie sich bitte in diesem Fall an die Schulleitung!
10. Hier die Ferientermine für das Schuljahr 2023/24. Bitte planen Sie Ihren Urlaub so, dass kein Unterricht für Ihr Kind ausfällt. Eine Freistellung vor den Ferien kann grundsätzlich nicht erteilt werden. Am letzten Schultag vor den Sommerferien und nach den Zeugnissen endet der Unterricht immer um 11.30 Uhr.
Die Termine für die Ferien und beweglichen Ferientage sind wie folgt:
Schuljahr | Herbstferien | Weihnachtsferien | Osterferien | Pfingstferien | Sommerferien |
2023/ 2024 | 16.10.203 bis 27.10.2023 | 27.12.2023 bis 05.01.2024 | 15.03.2024 bis 02.04.2024 | 21.05.2024 bis 29.05.2024 | 15.07.2024 bis 23.08.2024 |
*Die angegebenen Daten sind jeweils der erste und der letzte Ferientag!
Die beweglichen Ferientage sind wie folgt festgelegt:
02.10.2023 Tag vor Tag der deutschen Einheit 09.02.2024 Karneval
12.02.2024 Rosenmontag 13.02.2024 Fastnachtdienstag
10.05.2024 Freitag nach Christi Himmelfahrt 31.05.2024 Freitag nach Fronleichnam
11. In diesem Jahr findet wieder das landesweite EU-Schulobstprogramm statt. Einmal wöchentlich wird es eine Obst- oder Gemüselieferung für Schülerinnen und Schüler geben.
12. Wir stehen Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung und bitten Sie es nicht vor und während der Unterrichtszeit mit einer Lehrkraft zu suchen. Die Betreuungs- und Unterrichtszeit möchten wir ausschließlich für den Unterricht und für die Förderung der Kinder freihalten. Vereinbaren Sie bei einem Gesprächswunsch mit der Lehrerin oder dem Lehrer einen Gesprächstermin.
13. Wir bitten Sie, den GTS Kindern Ersatzkleidung (der Witterungslage entsprechend) mitzugeben. Ebenso sind Sonnenschutzcreme und ein Hut wichtig. Denken Sie bitte auch an Regenkleidung. Die Kleidung kann in der Schule aufbewahrt werden (z.B. in einer kleinen Jutetasche). Bei Fragen zur Ganztagsschule können Sie sich gerne an Frau Dahmen-Ziegler wenden.
14. Das Mittagessen wird im Rahmen der Ganztagsschule gemeinsam eingenommen. Besondere Kostformen, aus gesundheitlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen, teilen Sie uns bitte in der ersten Schulwoche mit. Es ist nicht gestattet mitgebrachtes Essen zu verzehren.
15. Grundsätzlich ist es nicht möglich die Ganztagsschule nur an ausgewählten Tagen zu besuchen. Gemäß dem Schulgesetz muss die Ganztagsschule an allen Ganztagstagen der Schulwoche besucht werden. Ausnahmsweise können Sie Ihr Kind, jeweils bis zum Donnerstag der Vorwoche, für einen Tag aus der Ganztagsschule abmelden. Am Mittagessen muss das Kind immer teilnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Klassenleitungen werden keinen Ausnahmen zustimmen!
16. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte dürfen nicht mit in die Schule genommen werden. Smart-Watches dürfen nicht benutzt werden. Tracking-Funktion und Sprachaufzeichnung sind durch gesetzliche Regulierungen untersagt. Ebenso sind Video- und Fotoaufnahmen nicht gestattet.
17. Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung von der Ganztagsschule bis zum 15.02.2024 zwingend erfolgen muss, wenn Ihr Kind die Ganztagsschule im folgenden Schuljahr 2024/ 25 nicht mehr besuchen soll.
18. Im Klassenraum tragen die Kinder Hausschuhe.
19. Sie erhalten ab diesem Schuljahr für Ihr Kind das Deutschlandticket. Für den September und Oktober gibt es das Ticket in Papierform. Das Scheckkartenformat wird voraussichtlich ab dem Monat November zur Verfügung gestellt. Es ist kein Lichtbildausweis notwendig.
Bei Verlust des Tickets müssen Sie als Eltern den Verlust per E-Mail unter regiobusmitte.abo@deutschebahn.com melden. Auch eine Änderung der Wohnanschrift muss gemeldet werden.