Ganztagsschule

Häufig gestellte Fragen

Was kostet es, wenn mein Kind die Ganztagsschule besucht?

Der Besuch der Ganztagsschule ist kostenfrei. Lediglich eine Beteiligung an den Kosten des Mittagsessens ist erforderlich. Die Höhe der Beteiligung wird vom Schulträger festgelegt. An unserer Schule zahlen Sie zur Zeit 4 Euro pro Mittagessen.

Bei sozialer Bedürftigkeit ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass der Preis für ein Mittagessen aus dem Sozialfond des Landes subventioniert wird und für die Eltern dann lediglich 1 Euro beträgt. Diese Landesregelung unterstützt alle Eltern, die über ein Einkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit verfügen. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten entsprechende Zuschüsse die Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII haben.

Warum soll ich mein Kind in der Ganztagsschule anmelden?

Die Ganztagsschule bietet Schülerinnen und Schüler ein attraktives Angebot und vielfältige Fördermöglichkeiten, zum Beispiel:

umfangreiche Sport- und Bewegungsangebote

ein breites musisches Spektrum

individuelle Förderungsmöglichkeiten

Persönlichkeitsstärkung der Kinder durch

gemeinschaftliches Lernen,

Erfahren von individueller Hilfe,

gefordert werden,

aktives Mitwirken,

Neues kennen lernen,

gemeinsam Spaß haben. Die Ganztagsschule findet an vier Tagen in der Woche von 7:30 bis 15:30 Uhr statt. In dieser Zeit werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrern und pädagogischen Fachkräften sowie außerschulischen Kräften unterrichtet, gefördert und betreut. Die Verlässlichkeit des Angebots ermöglicht beiden Eltern oder Alleinerziehenden eine berufliche Tätigkeit.

Gibt es ein Mittagessen?

An allen Ganztagsschulen wird ein Mittagessen angeboten. Dabei wird auf eine ausgewogene und gesunde Auswahl der Speisen  geachtet. Die Teilnahme am Mittagessen ist aus pädagogischen Gründen wünschenswert. Eltern können in angemessenem Rahmen an den Kosten beteiligt werden. Die Höhe der Beteiligung wird vom Schulträger festgelegt.Bei sozialer Bedürftigkeit ist es der Landesregierung ein Anliegen, dass der Preis für ein Mittagessen aus dem Sozialfond des Landes subventioniert wird und für die Eltern dann lediglich 1 Euro beträgt. Diese Landesregelung unterstützt alle Eltern, die über ein Einkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit verfügen. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erhalten entsprechende Zuschüsse die Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII haben. Näheres erfragen Sie bitte in der Schule.

Wer betreut mein Kind am Nachmittag?

Es ist ein Teil des Ganztagskonzepts ist, die Schule zu öffnen. So können zum einen Lehrkräfte als auch pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden, zum anderen aber auch außerschulische Partner wie z.B. Sporttrainerinnen, Musiklehrerinnen, etc. Dabei liegt der unterrichtliche Anteil wie z.B. Fördern oder Lernzeit i.d.R. in Lehrerhand.

Wann und wie kann das Kind von der Ganztagsschule befreit werden?

Generell besteht nach der Anmeldung die Verpflichtung, ein Jahr an dem Angebot der Ganztagsschule teilzunehmen. An Nachmittagen, an denen Kommunionsunterricht stattfindet, muss das Kind vom Ganztagsschul-Angebot befreit werden. Bei sonstigen Befreiungen (z.B. Arztbesuch) gelten die gleichen Regeln wie in der Halbtagsschule.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Kind in der Ganztagsschule Probleme hat?

Bei allen Schulproblemen steht zunächst immer das Gespräch mit dem Klassen- bzw. Fachlehrer an. Bei weitergehenden Problemen kann auch die Schulleitung eingeschaltet werden. An unserer Schule steht auch eine Schulsozialarbeiterin für Gespräche zur Verfügung.

Wer kann alles an einer Ganztagsschule mitarbeiten?

Generell kann jeder mit einem selbstständigen Angebot an der Ganztagsschule arbeiten. Neben Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften werden außerschulische Kräfte an einer Ganztagsschule eingesetzt. So arbeiten beispielsweise

in der Mittagsbetreuung Personen ohne pädagogische Ausbildung,

in den Sport-AGs Übungsleiter aus Sportvereinen,

in Musik-AGs Musiklehrer der Musikschulen,

in vielfältigen anderen Angeboten Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bzw. entsprechendem Können; Einsatzbereiche sind u.a. im handwerklichen, im künstlerischen oder im IT-Bereich.Wenn Sie ein attraktives Angebot haben, dann bewerben Sie sich doch bei uns. Ein Anruf genügt.

Förderverein

Vielen Dank dass sie mithelfen!
Bitte senden Sie den ausgefüllten Beitrittsantrag an die unten genannte Adresse.
FV_GS_Rittersdorf_Logo_02
Beitrittsantrag herunterladen
Förderverein der Grundschule Rittersdorf e. V. 
Schulstraße 10 
54636 Rittersdorf

Telefon: 0 65 61 39 55 
E-Mail: info@gs-rittersdorf.de 
www.gs-rittersdorf.de
Wir freuen uns auch über direkte
einmalige Spenden auf unser Konto.
Förderverein Grundschule Rittersdorf
IBAN DE79 5866 0101 0000 6204 96
Kontakt
Grundschule Rittersdorf

Schulstraße 10
54636 Rittersdorf

Telefon: 06561 3955
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Kontaktformular
Copyright © 2024 | Grundschule Rittersdorf
made by
&